Aktuelles der Beleuchtungs- Beschallungs und Veranstaltungsgstechniker für temporäre Aufbauten und fliegende Bauten:
Der „Stand der Technik“ ist Geschichte – Die „Regel der Technik“ ist nun definiert! | AKTUELLES:
Im Oktober 2006 Magazin "DER PROSPECT" der ÖTHG (Theatertechnische Gesellschaft) berichtet DI. Günther Koneczny ausführlich über die Situation der österreichischen Beschallungs-; Beleuchtungs- und Veranstaltungstechnik für fliegende Bauten. Hier finden Sie den Artikel >> (alle Rechte bei ÖTHG)
Die aktuellen Regeln der Technik wurden gemeinsam mit dem KFE und der Wiener Elektroinnung in Form einer Vorschriftensammlung, den KFE-Empfehlungen, erarbeitet und auf den Internetseiten des KFE (www.kfe.at) unter der Rubrik „Technische Informationen“) veröffentlicht.
BEFUND: Ebenso konnte ein Befund über die Besichtigung von temporären Veranstaltungsstätten nach Abstimmung mit der Wiener Veranstaltungsbehörde Fachgruppe Elektrotechnik MA 36B (Dr. Gerald Junker und sein Team) fertig gestellt und bereits veröffentlicht werden. Der Befund ersetzt nicht den Behördenrundgang sondern soll unangenehme Situationen (Sicherheitsbemängelungen etc.) bereits im Vorfeld aufzeigen und eine Checkliste für den BBT und den Veranstalter darstellen.
A C H T U N G : Es gilt immer der jeweilige Bescheid und das Landesgesetz!!
Weiters wurde im Informationsblatt der MA 36-B unter Punkt "Allgemeines" festgehalten: "Der Veranstalter gilt als Betreiber der elektrischen Anlage und ist daher Verantwortlicher im Sinne der jeweils gültigen ÖVE- Bestimmungen. Er ist somit für den sicherheitstechnischen Betrieb und für die Erhaltung der elektrischen Anlage verantwortlich."
Der Befund dient einerseits als „Checkliste“ für eine vorschriftsmäßige Ausstattung von Veranstaltungen und bestätigt dem Auftraggeber inwieweit die von den jeweiligen Landesbehörden auferlegten Auflagen (laut Bescheid!) erfüllt sind. Die Behörde wird weiterhin im Zuge des Rundganges durch Stichproben die Einhaltung der auflagen überpfrüfen.
Durch die Angabe der ATU Nummer wird der weit verbreitete Pfusch in unserem Gewerk nachhaltig verhindert. Der Befund hat zwei Durchschläge. Das Deckblatt bleibt beim Veranstalter/Auftraggeber, ein Durchschlag beim BBT und ein Durchschlag geht gemeinsam mit den anderen Fachbefunden an die abnhemende Behörde.
Der Befund ersetzt den E-Befund nicht sondern ergänzt diesen. Der BBT ist nicht zum Erstellen der E-Befundes berechtigt, der Elektrotechniker aber ist zum Ausstellen des BBT Befundes berechtigt. Der Befund ist für alle gemeldeten BBT's über das KFE erhältlich. Wir empfehlen die Erstellung des Befundes je nach Zeitaufwand zu verrechnen.
Der BBT ist nicht berechtigt Veranstaltungen abzusagen, außer es ist "Gefahr in Verzug". Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem aktuellen Rundschreiben. >>RUNDSCHREIBEN
ROADSHOW: Im März 2006 wurden vom Ausschuss (Martin LAUMANN, Ing. Christian CAMUS, Berufsgruppenobmann-Stellvertreter Siegfried GUNDELMAYER, Robert GERGELYI, Florian Weber, Berufsgruppenobmann Ing. Alexander Kränkl) alle Landesinnungen besucht und deren Mitglieder im Zuge einer Veranstaltung über die Tätigkeiten der Wiener Berufsgruppe informiert. Diese Besuche fanden bei den Mitgliedern guten Anklang und ein positives Echo. Derzeit sind in ganz Österreich ca. 1.000 Mitglieder gelistet, die Tendenz ist stark steigend. Alle Wiener BBT Mitglieder finden Sie hier: >>Weiter
ZUKUNFT: Wir werden verstärkt auf die Einhaltung der sicherheits- und arbeitsrechtlichen Aspekte achten. Zusätzlich sind wir mit verschiedensten Ausbildungs- und Schulungsinstitutionen in dauernden Kontakt und erarbeiten für BBT massgeschneiderte Schulungskurse und Veranstaltungsreihen.
MITARBEIT: Jedes aktive BBT Mitglied ist dringend aufgerufen konstruktive Ideen, Verbesserungsvorschläge und aktive Hilfe einzubringen. Alle Informationen bitte an unseren tapferen Ansprechpartner Thomas Supper (Thomas.Supper@wkw.at) zu richten.
Der Gewerbewortlaut der Beleuchter und Beschaller (bitte bei der Gewerbeanmeldung vorlegen):
Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss und die Bedienung dieser Einrichtung entsprechend den vom Aufrtaggeber vorgegebenen Anforderungen unter Ausschluss jeder der Elektrotechnik, der Kommunikationselektronik bzw. den Elektronikern vorbehaltenen Installations- und Montagetätigkeiten.
Hier ist der Download zu den Bestimmungen und der Ausfüllhilfe:
BB-100-0 Begriffe
BB-100-1 Begriffe örtlich
BB-100-2 Unternehmerverantwortung
BB-100-3 CE Zeichen
BB-101-0 Fliegende Bauten
BB-101-1 Fliegende Bauten MA
BB-101-2 Fliegende Bauten Info
BB-102-0 Beschallungsanlagen
BB-103-0 Elektrotechnik
BB-104-0 Beleuchtungsanlagen
BB-105-0 Rigging
BB-106-0 Paradefahrzeuge
AUSFÜLLHILFE ZUM BEFUND
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